Wenn er versuche, das positive Ergebnis der Jahre 2011 und 2012 als seinen alleinigen Verdienst darzustellen, so widerspreche dies klar den Tatsachen. So habe am 25. September und am 4. Oktober 2012 jeweils ein Gespräch zwischen ihm und seinen verschiedenen Vorgesetzten stattgefunden, an denen er auf seine mangelnden Sozialkompetenzen, insbesondere auf die Probleme in seinem Team und mit seiner direkten Vorgesetzen, angesprochen worden sei. Aus der Verfügung vom 30. Oktober 2012 gehe zudem hervor, dass für die KGV Ende Oktober 2012 Zweifel daran bestanden, ob der Beschwerdeführer den Anforderungen seiner Stelle genügte oder nicht.