habe im September 2012 ein Audit stattgefunden. Ziel sei es allerdings gewesen, das Ergebnis zwischen Januar 2011 und September 2012 (und nicht ausschliesslich des Jahres 2012) zu bewerten. Im Jahr 2011 hätte der Beschwerdeführer aber lediglich 2 Monate für die KGV gearbeitet, womit sein Einfluss auf das Gesamtergebnis dieses Jahres sehr beschränkt gewesen sei. Hinsichtlich der Monate November/Dezember 2011 und des Jahres 2012 habe nicht nur der Beschwerdeführer alleine zum positiven Ergebnis beigetragen, sondern alle Mitarbeiter. Wenn er versuche, das positive Ergebnis der Jahre 2011 und 2012 als seinen alleinigen Verdienst darzustellen, so widerspreche dies klar den Tatsachen.