Auch treffe es nicht zu, dass beim Beschwerdeführer nach Fehlern gesucht wurden. Jedoch seien bei ihm ab dem Sommer 2012 zunehmends Probleme hinsichtlich seiner Kommunikation mit den Mitarbeitern und seiner Führung entstanden. So habe er nicht alle internen Richtlinien eingehalten, namentlich sich nicht an die interne Kompetenzordnung gehalten. Daraus seien Spannungen mit D.________ entstanden, welche im Sommer 2012 bei diversen Gesprächen besprochen worden seien. Dass sie (die KGV) bereits im Sommer 2012 mit gewissen Leistungen nicht zufrieden gewesen sei, ergebe sich aus der Personalbeurteilung vom August 2012. Dabei sei der Beschwerdeführer auf Folgendes hingewiesen worden: