Sie sei mit diesem Arbeitspensum überfordert gewesen und hätte den Anforderungen der Stelle nicht genügt. Aus ihrem Dossier gehe hervor, dass der Beschwerdeführer, als ihr direkter Vorgesetzter, mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war und deren Kündigung auch nicht bedauerte. So habe er, nachdem H.________ die Kündigung eingereicht hatte, festgehalten, dass er teilweise von der Arbeit von H.________ zufriedengestellt gewesen sei. Die Frage, ob er ihren Weggang bedaure, habe er mit nein beantwortet. Auch treffe es nicht zu, dass beim Beschwerdeführer nach Fehlern gesucht wurden.