Es habe sich um eine Momentaufnahme gehandelt, welche die spätere, unerfreuliche Entwicklung der Situation nicht wiedergebe. Das Team sei bereit gewesen, Verbesserungen oder Anpassungen der Vorgänge vorzunehmen, und die Behauptungen betreffend H.________ seien vollumfänglich als irrelevant zurückzuweisen, namentlich der Vorwurf, sie sei an ihrer Arbeitsstelle in irgendeiner Art und Weise gemobbt oder von den anderen Angestellten ausgegrenzt worden. Ein solcher Vorwurf lasse sich denn auch in keiner Weise durch die Akten belegen und D.________ sei während der Dauer des Arbeitsverhältnisses von H.________ nie auf diese angeblichen Probleme angesprochen worden.