Von welchen Gesprächen die Rede sein soll, sei und bleibe daher schleierhaft. Der Staatsrat hätte merken müssen, dass die Vorwürfe gegen ihn offensichtlich falsch seien und dass er - wie vor ihm H.________ und offenbar nach ihm auch I.________ - als deutschsprachiger Mitarbeiter nicht gleich wie die französischsprachigen behandelt beziehungsweise mit der Zeit sogar ausgegrenzt worden seien. I.________ habe sich bezüglich des Arbeitsklimas beim Direktor beschwert, worauf dieser entschieden habe, dass sie an gewissen Tagen im Büro in J.________ arbeiten könne. Zudem sei als weitere Massnahme ein Coaching für das Team durch eine externe Person durchgeführt worden.