Wenn die KGV behaupte, es sei ihm anlässlich mehrerer Gespräche mitgeteilt worden, dass seine Führungskompetenzen und seine Fähigkeit, mit der Mehrheit des Teams sowie seiner Vorgesetzten zu kommunizieren, nicht befriedigend waren, und die angespannte Situation sich im Laufe der Zeit zunehmend verstärkt hätte, sei dies falsch, da sich aus den Akten etwas anderes ergebe. Die erste Personalbeurteilung vom 20. Januar 2012 sei sehr positiv ausgefallen und in jener vom August 2012 seien sein Verhalten und die Führungskompetenz als gut bewertet worden. Von welchen Gesprächen die Rede sein soll, sei und bleibe daher schleierhaft.