_ aufmerksam gemacht worden. Mit der Personalbeurteilung vom August 2012 sei er nicht ganz einverstanden gewesen und habe dies umgehend schriftlich festgehalten, wie übrigens auch nach Erhalt des Schreibens vom 30. Oktober 2012. Wenn die KGV behaupte, es sei ihm anlässlich mehrerer Gespräche mitgeteilt worden, dass seine Führungskompetenzen und seine Fähigkeit, mit der Mehrheit des Teams sowie seiner Vorgesetzten zu kommunizieren, nicht befriedigend waren, und die angespannte Situation sich im Laufe der Zeit zunehmend verstärkt hätte, sei dies falsch, da sich aus den Akten etwas anderes ergebe.