Auch in der Personalbeurteilung vom 3. Oktober 2012 seien die besprochenen Punkte als gut bis sehr gut bewertet worden. Aufgrund dessen sei die Probezeit zu Unrecht verlängert worden, umso weniger als noch zwei Monate vor dem entsprechenden Entscheid die Kriterien Verhalten und Führungskompetenz als gut bewertet wurden. Der Staatsrat hätte feststellen müssen, dass aus den Akten nirgends hervorgehe, dass sich die Situation verschlechtert hätte und gegebenenfalls weshalb. Weiter sei er nicht auf die Problematik des schwierigen Arbeitsklimas in seinem Team und mit D.________ aufmerksam gemacht worden.