ULRICH ZIMMERLI/MARKUS MÜLLER, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. A., 2014, Rz 16 zu § 30). Vorliegend hat am 4. Oktober 2012 eine mündliche Anhörung stattgefunden, was grundsätzlich für die Gewährung des rechtlichen Gehörs genügen muss.