e) Streitgegenstand ist die Verfügung vom 30. Oktober 2012, mit welcher die KGV die Verlängerung der Probezeit anordnete. Diesem Entscheid gingen zwei am 3. und 4. Oktober 2012 durchgeführte Beurteilungsgespräche voraus. In der Sitzung vom 3. Oktober 2012, über die ein "Mitarbeiter-Qualifikationsformular" besteht, wurden die Kriterien Benehmen und Führungskompetenzen nicht besprochen, sondern auf den darauffolgenden Tag verschoben. Damit wusste der Beschwerdeführer, was Gegenstand der Besprechung vom 4. Oktober 2012 sein wird. Entsprechend konnte er sich vorbereiten.