Immerhin erfolgt die Leistungsbeurteilung beim Staat üblicherweise mit einem hierfür eigens vorgesehenen Formular. Solche liegen vor für die Qualifikationsgespräche vom 20. Januar 2012, 7. August 2012 und vom 3. Oktober 2012, nicht aber für jenes vom 4. Oktober 2012. Auch gibt es kein schriftliches Protokoll, obwohl gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung das rechtliche Gehör nur gewährt ist, wenn die Ausführungen zu Protokoll genommen werden, was allerdings nicht bedeutet, dass sämtliche Äusserungen zu protokolieren sind (BGE 8C_258/2014 vom 15. Dezember 2014 E. 7.2.6.).