Dabei sei vereinbart worden, in naher Zukunft eine erneute Beurteilung und ein erneutes Gespräch namentlich über die Aspekte Benehmen und Führung durchzuführen. Demnach habe der Beschwerdeführer gewusst, dass im Oktober ein weiteres Gespräch stattfinden werde. Dieses sei bei Weitem nicht so positiv verlaufen, wie er es darzustellen versuche. Hauptsächlich sei das schwierige Arbeitsklima zwischen ihm und seinen Mitarbeitern beziehungsweise seiner Vorgesetzten angesprochen und ihm klar mitgeteilt worden, dass er in den Punkten Verhalten und Führungskompetenzen den Anforderungen nicht genüge und dass deswegen eine Verlängerung der Probezeit möglich sei.