Aufgrund der Ernsthaftigkeit der Vorwürfe habe sie es als angemessen und fairer erachtet, wenn nebst D.________ zusätzlich noch der Direktor (F.________) und dessen Adjunkt (E.________) am Gespräch anwesend sind. Zudem seien mit dem Beschwerdeführer bereits an einem Gespräch vom 25. September 2012, an dem auch D.________ und E.________ teilgenommen hätten, die diversen Probleme, insbesondere seine mangelnden sozialen Kompetenzen, besprochen worden. Dabei sei vereinbart worden, in naher Zukunft eine erneute Beurteilung und ein erneutes Gespräch namentlich über die Aspekte Benehmen und Führung durchzuführen.