32 StPG stattgefunden und die Ergebnisse seien ihm an mehreren Gesprächen mitgeteilt und erläutert worden, namentlich auch, weshalb die Probezeit verlängert werde und worin die Zweifel an seinen sozialen Kompetenzen bestünden. Sie habe entschieden, die Kriterien Benehmen und Führungseigenschaften erst am nächsten Tag zu besprechen, da diese Punkte für sie nicht zufriedenstellend waren und es ihr zweckmässig erschien, sie an einem separaten Gespräch, dafür aber umso ausführlicher, zu erörtern. Hierzu habe sie sich auch aus Fairness-Gründen entschieden. Aufgrund der Ernsthaftigkeit der Vorwürfe habe sie es als angemessen und fairer erachtet, wenn nebst D.___