Immerhin erkläre er, es sei ihm gesagt worden, dass er lediglich weiter beschäftigt werden könne, wenn die Gewissheit bestehe, dass es auch zwischenmenschlich funktioniere, und dass man sich bewusst sei, dass der Fehler nicht nur bei ihm liege. Auch wenn ihm nicht wörtlich gesagt worden sei, dass die Probezeit deswegen verlängert werden dürfte, habe er doch bei einer solchen Aussage am Ende der Probezeit mit einer entsprechenden Massnahme rechnen müssen, zumal auch für ihn die Spannungen belastend gewesen seien. Soweit er des Weiteren eine Verletzung der Richtlinie vom 27. Oktober 1987 geltend mache, könne er nicht gehört werden. Diese Richtlinie stütze sich auf den Art.