Auch gebe es kein schriftliches Protokoll. Eine Personalbeurteilung habe jedoch schriftlich zu erfolgen und den Richtlinien vom 27. Oktober 1987 betreffend die periodische Personalqualifikation zu entsprechen. Ziffer 10 der Richtlinien sehe vor, dass das Gespräch sich auf das Beurteilungsformular zu stützen habe, dass es mindestens eine Woche vorher angekündigt werden müsse und dass der Mitarbeiter am Ende mit seiner Unterschrift auf dem Formular bestätigen müsse, dass er davon Kenntnis genommen habe. Die Besprechung vom 4. Oktober 2012 habe keine dieser Punkte eingehalten, so dass nicht die Rede von einer Beurteilung, so wie der Gesetzgeber sie wollte, sein könne.