Der Adjunkt des Direktors E.________, der an der Besprechung ebenfalls teilgenommen habe, habe erklärt, dass er, bevor er die Unterschrift für die Weiterbeschäftigung geben könne, Gewissheit haben müsse, dass es auch zwischenmenschlich funktioniere, er sich aber bewusst sei, dass der Fehler nicht nur beim Beschwerdeführer liege. Mehr sei ihm (dem Beschwerdeführer) nicht mitgeteilt worden. Insbesondere sei ihm nicht gesagt worden, dass die Probezeit verlängert werde beziehungsweise dass er den Kriterien Verhalten und/oder Führungskompetenzen nicht mehr genüge. Auch gebe es kein schriftliches Protokoll.