Es sei ihm mitgeteilt worden, dass dies für den nachfolgenden Tag vorgesehen sei. Auch habe er vor dem 3. Oktober 2012 nicht gewusst, dass diese Punkte nicht besprochen würden. In der Besprechung vom 4. Oktober 2012 seien seine fachlichen Fähigkeiten als unbestritten und als sehr gut eingestuft worden. Der Adjunkt des Direktors E.________, der an der Besprechung ebenfalls teilgenommen habe, habe erklärt, dass er, bevor er die Unterschrift für die Weiterbeschäftigung geben könne, Gewissheit haben müsse, dass es auch zwischenmenschlich funktioniere, er sich aber bewusst sei, dass der Fehler nicht nur beim Beschwerdeführer liege.