C. Am 17. Dezember 2012 kündigte die KGV das Arbeitsverhältnis mit A.________ auf den 31. März 2013. Zudem stellte sie ihm am 27. März 2013 ein Schlusszeugnis aus, wobei sie ebenfalls über den Lohn- und Feriensaldo entschied. Gegen diese beiden Verfügungen liess A.________ beim Staatsrat Beschwerde führen. Die Verfahren sind dort noch hängig beziehungsweise bis zum Entscheid des Kantonsgerichts über die hier strittige Angelegenheit ausgesetzt.