Sie sehe sich im Moment nicht in der Lage, zu beurteilen, ob A.________ den Anforderungen entspreche. Für diese anspruchsvolle Stelle sei es äusserst wichtig, dass die Person über sehr gute soziale Kompetenzen verfüge sowie das Vertrauen der Vorgesetzten und von der ganzen Equipe habe. B. Mit einer als Einsprache bezeichneten Eingabe vom 29. November 2012, gerichtet an die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion, bestritt A.________ das Vorliegen von sachlichen Gründen für die Verlängerung der Probezeit. Die Direktion übermittelte die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Staatsrat, der die erwähnte Eingabe als Beschwerde entgegennahm.