A. A.________, geboren im Jahr 1969, wurde von der Kantonalen Gebäudeversicherung (nachfolgend: KGV) per 1. November 2011 als B.________ und Leiter der C.________ angestellt. Dabei wurde eine Probezeit von 12 Monaten vereinbart. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 verlängerte die KGV die Probezeit um weitere 12 Monate. Zur Begründung verwies sie auf das schwierige Arbeitsklima, das einerseits im Team von A.________ und andererseits zwischen diesem und seiner Vorgesetzten D.________ herrschte. Sie sehe sich im Moment nicht in der Lage, zu beurteilen, ob A.________ den Anforderungen entspreche.