{"Signatur": "FR_TC_007", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2015-03-27", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_007_601-2013-119_2015-03-27.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/601_2013_119_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641fc80e80effdbac5adf7d6fc766540ee97a9a6ece4a757a9d23fbd1f2c0c530a161ea7617beecacb7ecc9be3f4ff745ec&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641fc80e80effdbac5adf7d6fc766540ee97a9a6ece4a757a9d23fbd1f2c0c530a161ea7617beecacb7ecc9be3f4ff745ec&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=601_2013_119", "Checksum": "513dff5cf564d316d443e89d9801d048"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["601 2013 119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Verwaltungsgerichtshöfe 27.03.2015 601 2013 119"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours administrative 27.03.2015 601 2013 119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Verwaltungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours administrative"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Verwaltungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Beim Punkt Verhalten habe gestanden: \"très bien avec l'équipe /\npossibilité d'amélioration avec les inspecteurs / top\" und beim Kriterium Führungskompetenzen:\n\"interne + externe : directives claires et sait s'imposer\". Im Laufe der Monate habe er jedoch feststellen müssen, dass das Team nicht bereit sei, Verbesserungen oder Anpassungen vorzunehmen. Im Mai 2012 habe die deutschsprachige Mitarbeiterin H.________, die ihre Stelle am\n1. November 2011 angetreten habe, gekündigt. Sie sei vom Team ausgegrenzt worden und als er\nD.________ darauf angesprochen habe, habe diese abgeblockt. Auch habe sich herausgestellt,\ndass die Vorgesetzte es tolerierte, dass die Arbeitsmenge im Team auf die neuen, deutschsprachigen Mitarbeiter abgewälzt wurde. H.________ und er hätten zusammen (mit 150 Stellenprozenten) rund 55 %, die anderen drei Sekretärinnen (mit 300 Stellenprozenten) rund 45 % der\nSchadenfälle bearbeitet. Auch er sei von den anderen Mitarbeitern ausgegrenzt worden. Nach\nseiner Rückkehr aus den Ferien im Sommer 2012 sei versucht worden, negative Punkte zu finden.\nDas, was vorher noch einwandfrei gewesen sei, sei nun kritisiert worden. Mehrmals habe er umsonst versucht, mit seiner Vorgesetzten zu diskutieren, namentlich über das Verhalten der Mitarbeiterinnen. Am 7. August 2012 habe eine erneute, jedoch informelle Personalbeurteilung stattgefunden. Grundsätzlich sei seine Tätigkeit als gut und sogar als sehr gut bewertet worden. Im\nSeptember 2012 habe ein Audit stattgefunden, welches ergab, dass die ergriffenen Massnahmen,\nsprich auch seine Anstellung und seine Arbeit, sich positiv für die KGV ausgewirkt hätten. Auch in\nder Personalbeurteilung vom 3. Oktober 2012 seien die besprochenen Punkte als gut bis sehr gut\nbewertet worden. Aufgrund dessen sei die Probezeit zu Unrecht verlängert worden, umso weniger\nals noch zwei Monate vor dem entsprechenden Entscheid die Kriterien Verhalten und Führungskompetenz als gut bewertet wurden. Der Staatsrat hätte feststellen müssen, dass aus den Akten\nnirgends hervorgehe, dass sich die Situation verschlechtert hätte und gegebenenfalls weshalb.\nWeiter sei er nicht auf die Problematik des schwierigen Arbeitsklimas in seinem Team und mit\nD.________ aufmerksam gemacht worden. Mit der Personalbeurteilung vom August 2012 sei er\nnicht ganz einverstanden gewesen und habe dies umgehend schriftlich festgehalten, wie übrigens\nauch nach Erhalt des Schreibens vom 30. Oktober 2012. Wenn die KGV behaupte, es sei ihm\nanlässlich mehrerer Gespräche mitgeteilt worden, dass seine Führungskompetenzen und seine\nFähigkeit, mit der Mehrheit des Teams sowie seiner Vorgesetzten zu kommunizieren, nicht\nbefriedigend waren, und die angespannte Situation sich im Laufe der Zeit zunehmend verstärkt\nhätte, sei dies falsch, da sich aus den Akten etwas anderes ergebe. Die erste Personalbeurteilung\nvom 20. Januar 2012 sei sehr positiv ausgefallen und in jener vom August 2012 seien sein Verhalten und die Führungskompetenz als gut bewertet worden. Von welchen Gesprächen die Rede\nsein soll, sei und bleibe daher schleierhaft. Der Staatsrat hätte merken müssen, dass die Vorwürfe\ngegen ihn offensichtlich falsch seien und dass er - wie vor ihm H.________ und offenbar nach ihm\nauch I.________ - als deutschsprachiger Mitarbeiter nicht gleich wie die französischsprachigen\nbehandelt beziehungsweise mit der Zeit sogar ausgegrenzt worden seien. I.________ habe sich\nbezüglich des Arbeitsklimas beim Direktor beschwert, worauf dieser entschieden habe, dass sie an\ngewissen Tagen im Büro in J.________ arbeiten könne. Zudem sei als weitere Massnahme ein\nCoaching für das Team durch eine externe Person durchgeführt worden. Diese letzte Massnahme\nzeige auf, dass es nicht an seinen mangelnden Sozialkompetenzen lag, sondern dass das\nProblem das bestehende Team und dessen Vorgesetze betraf. Nach seinem Weggang habe sich\ndas Problem sogar verschärft und eine externe Betreuung sei notwendig geworden. Des Weiteren\nKantonsgericht KG\n\nSeite 12 von 15\n\nseien die deutschsprachigen Mitarbeiter nicht gleich wie die französischsprachigen behandelt und\nsogar ausgegrenzt worden. Seine Vorgesetzte hätte sich dahingehend geäussert, dass sie nicht\nmit Deutschsprachigen zusammenarbeiten könne. Deutschsprachige würden bei der KGV\ndiskriminiert. Zudem habe der Präsident einer Gebäudeschätzungskommission für ihn ein\nEmpfehlungsschreiben ausgestellt, dass die Zusammenarbeit mit ihm jederzeit vorbildlich und\nprofessionell gewesen sei. Damit sei offensichtlich, dass die Probezeit zu Unrecht verlängert\nworden sei.\n\n"}