Rechtsanwalt Perler macht für seine Aufwendungen (Besprechung, Aktenstudium/ Rechtsabklärungen, Verfassen der Klageantwort und Duplik, Stellungnahmen zum Gutachten) 34 Stunden und 50 Minuten geltend und damit 2 Stunden 15 Minuten mehr als der klägerische Anwalt. Keinen Anspruch auf Entschädigung geben die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gesuch der Gegenpartei um unentgeltliche Rechtspflege von ca. 2 Stunden (28.10./10.11/24.11.2014/24.4./29.4.2015); dieses Verfahren ist kostenlos. Übertrieben erscheint der Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Gutachtens und der Formulierung von Zusatzfragen.