9. a) Die Verfahrenskosten, die insbesondere die Kosten des Gutachtens von CHF 3'800.- (3'000.- + 800.- für die Zusatzfragen) umfassen, sind auf CHF 6'000.- festzusetzen und der unterliegenden Klägerin aufzuerlegen (Art. 131 Abs. 1 VRG). Da sie im Genuss der vollständigen unentgeltlichen Rechtspflege steht, ist sie von der Bezahlung dieser Kosten befreit (Art. 143 Abs. 1 lit. a VRG).