Schliesslich stellt sich auch die Frage, ob der adäquate Kausalzusammenhang zwischen einer möglichen Pflichtverletzung von Dr. B.________, sofern eine solche überhaupt vorliegen sollte, und den von der Klägerin erlittenen Schmerzen und Blutungen und der Notwendigkeit einer Neuanlegung des Bypasses am 31. Mai 2011 nicht unterbrochen wurde, indem nach der Diagnose der Blutung auf Höhe der Verbindung der beiden Dünndarmschenkel Anfang 2011 nicht aktiv nach anderen Ursachen gesucht wurde; diese Suche erfolgte erst im Mai 2011 (Gutachten, Antwort 8).