Diese innere Hernie war ursächlich für die Schmerzen und damit auch für die Operation vom 31. Mai 2011, allerdings zusammen mit dem Dünndarmtumor und den Verwachsungen. Damit kann Dr. B.________ offensichtlich nicht vorgeworfen werden, am 30. März 2007 den Magenbypass falsch angelegt, dabei eine Malrotation verursacht und dergestalt einen ärztlichen Kunstfehler begangen zu haben.