Der Gutachter äussert die feste Überzeugung, dass es sich nicht um eine primäre Fehlanlage handelte, sondern um eine verschleppte innere Hernie, verschlimmert durch den Dünndarmtumor mit den Lymphknotenablegern und den Verwachsungen. Letztere könnten zusätzlich zu den Folgen jeglicher Operation auch als Folge des Tumors, der lange dauernden inneren Hernie oder der zweimaligen Endoskopie entstanden sein (Antwort zu Frage 4).