e) Nachdem die Parteien Gelegenheit hatten, zum Gutachten Stellung zu nehmen, wurden dem Gutachter vier Zusatzfragen zur Berufserfahrung und zur Anhörung von Dr. I.________ und Prof. H.________ unterbreitet. Aus den Antworten des Gutachters zu den Zusatzfragen geht hervor, dass Dr. I.________ im Mai 2011 wenig Erfahrung in der Bypass-Chirurgie gehabt habe. Gemäss den handschriftlichen Notizen, die der Gutachter vorlegte, habe Dr. I.________ geäussert, dass er den Bypass nicht richtig verstanden hatte.