der Klägerin am 31. Mai 2011 eine innere Hernie vorlag. Auch die in M.________ angefertigte Computertomographie vom 12. Mai 2011 zeige eine quirlförmige Anlage der Gefässe, die zum Darm führen, was ein sehr wahrscheinliches Indiz für das Vorliegen einer inneren Hernie ist (Gutachten, Antworten 2, 9 und 10). Mit der Neuanlegung des Bypasses sowie der Tumorentfernung konnten die Probleme behoben werden (Gutachten, Antworten 1, 4 und 7). Die Tatsache, dass seit der Korrektur des Bypasses die Beschwerden weg sind, deute sehr darauf hin, dass die innere Hernie ursächlich war für die Schmerzen (Gutachten, Antwort 4).