b) Der Hof hat zu diesen Fragen durch Prof. Dr. J.________ ein Gutachten erstellen lassen und ihm ergänzende Fragen gestellt. Prof. Dr. J.________ ist leitender Arzt Viszeralchirurgie am Kantonsgericht KG Seite 11 von 16 Spital K.________ in L.________; es handelt sich um einen ausgewiesenen Experten. Die Parteien hatten Gelegenheit, sich zur Person des Gutachters und zu den ihm unterbreiten Fragen und Ergänzungsfragen zu äussern. Für die Erstellung seines Gutachtens standen dem Gutachter die gesamten Akten zur Verfügung; zudem hat er die Klägerin persönlich sowie Dr. B.________ und Dr. I.________ telefonisch zur Sache befragt (vgl. Gutachten vom 10. März 2016, S. 1).