Damit stellt sich zuerst die Frage, ob bei der Klägerin eine Malrotation im Bereich des Dünndarms oder eine innere Hernie vorlag oder ob allenfalls andere Gründe für die Schmerzen bestanden. Sollte eine Malrotation bzw. eine innere Hernie vorliegen, stellt sich weiter die Frage, ob diese auf die Magenbypass-Operation vom 30. März 2007 zurückzuführen ist. Schliesslich stellt sich die Frage, ob – für den Fall einer Malrotation – ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt, oder ob – für den Fall einer inneren Hernie – die Klägerin von Dr. B.________ vor der Operation vom 30. März 2007 hinreichend über die Möglichkeit einer inneren Hernie aufgeklärt wurde.