Die Klägerin behauptet, dass sie am 31. Mai 2011 anlässlich einer Operation im Spital E.________ Kenntnis vom Schaden und vom entschädigungspflichtigen Gemeinwesen erlangt habe. Ihre Ansprüche habe sie am 29. Mai 2012, mithin innerhalb eines Jahres, geltend gemacht. Dies wird vom Beklagten nicht in Abrede gestellt. In der Tat konnte die Klägerin erst aufgrund des Operationsberichts vom 31. Mai 2011 wissen, was genau die Ursachen ihrer Schmerzen waren und inwiefern diese im Zusammenhang mit der Operation vom 30. März 2007 stehen könnten.