Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 stellte der Instruktionsrichter Prof. Dr. med. J.________ vier Zusatzfragen. Dieser beantwortete die Zusatzfragen am 18. August 2016 (Eingang beim Gericht: 29. August 2016). Am 1. September 2016 setzte der Instruktionsrichter den Parteien Frist, um zur Ergänzung des Gutachtens Stellung zu nehmen. Die Parteien liessen am 26. bzw. 27. September 2016 mitteilen, sie hätten keine Bemerkungen zur Ergänzung des Gutachtens.