Das HFR nahm innert verlängerter Frist am 14. Juli 2016 Stellung. Am 25. Juli 2016 richtete der Instruktionsrichter gestützt auf die Eingaben der Parteien vier Zusatzfragen an den Gutachter und wies ihn erneut auf seine gesetzlichen Pflichten hin. Kantonsgericht KG Seite 4 von 16