_ reichte die gewünschte Erklärung am 2. Dezember 2015 ein und erklärte, gegen die Person des Gutachters keine Einwände zu haben und mit dem unterbreiteten Fragenkatalog einverstanden zu sein. Das HFR teilte am 15. Dezember 2015 innert verlängerter Frist mit, gegen den vorgeschlagenen Experten keine Einwände zu haben, und ersuchte um Ergänzung des Fragenkatalogs um sechs Fragen. Daraufhin setzte der Instruktionsrichter A.________ am 17. Dezember 2015 Frist bis zum 28. Dezember 2015, um sich zu den Bemerkungen des HFR zu äussern. A.________ äusserte sich am 28. Dezember 2015 fristgerecht. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 ernannte der Instruktionsrichter PD Dr. J.______