B. Mit Eingabe vom 29. Mai 2012 hat A.________ ihre Haftungsansprüche aus der Magenbypass-Operation vom 30. März 2007 beim HFR Freiburg – Kantonsspital (im Folgenden: HFR) angemeldet und ihren Schaden sowie eine Genugtuung geltend gemacht. Mit Schreiben vom 25. April 2013 lehnte das HFR seine Haftungsansprüche vollumfänglich ab. C. Am 14. Oktober 2013 reichte A.________ beim Kantonsgericht eine Haftungsklage gegen das HFR ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: