Unter diesem Aspekt ist wiederum der Eindruck in der Öffentlichkeit mit in die Überlegungen einzubeziehen. Es wird damit effektiv und konsequent der Gefahr begegnet, dass sich das einwandfreie Funktionieren der Gerichtsbehörde in der Öffentlichkeit anzweifeln liesse. Von aussen gesehen könnte vermutet werden, dass ein vom Dienst suspendierter Vorgesetzter, der weiterhin in den Räumlichkeiten anwesend ist, Einfluss nehmen könnte oder sich Spannungen zwischen den Angestellten der Behörde und der vom Dienst suspendierten Person ergeben könnten.