Vertrauen in die Integrität der Amtsinhaber und der Behörde ist für Magistratspersonen wie Richter, welche über andere Personen urteilen, zentral. Diese Autorität ist gerade im Aufgabenkreis eines Friedensgerichtes (vgl. dazu den angefochtenen Entscheid), welcher einen direkten und regelmässigen Kontakt mit der Klientel beinhaltet und wo die Kompetenzen in vielen Bereichen auch Ermessensspielräume beim Ausgestalten der Entscheide zugestehen, unabdingbar.