Mit der Beschränkung der Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen soll verhindert werden, dass die Gerichte Anordnungen überprüfen müssen, die durch einen günstigen Endentscheid für die betroffene Person jeden Nachteil verlieren; die Gerichte sollen sich in der Regel nur einmal mit einer bestimmten Streitsache befassen müssen (BGE -4-