E. Der Justizrat schliesst am 20. April 2012 auf Abweisung der Beschwerde. Er wirft die Eintretensfrage auf, verweist auf das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Diensteinstellung und die Dringlichkeit der Angelegenheit. Am 25. April 2012 wurde das Disziplinarverfahren durch den Justizrat bis zur Erledigung des Strafverfahrens suspendiert. -3- E r w ä g u n g e n