D. Am 13. April 2012 erhob A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Zbinden, gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg. Er beantragt - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - die Aufhebung der vorsorglichen Diensteinstellung mit sofortiger Wirkung. Es sei ihm zu erlauben, sein Amt als Friedensrichter wieder auszuüben und die Räumlichkeiten des Friedensgerichtes wieder zu betreten. Er stellt weiter das Gesuch, dass die durch den Justizrat entzogene aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederhergestellt werde.