_ gemachten Vorwürfe auch in der Öffentlichkeit bekannt seien, führte er aus, dass damit die Glaubwürdigkeit des Amtes und seines Trägers beeinflusst und gefährdet würde. Dies rechtfertige die sofortige Diensteinstellung. Die Lohneinstellung wurde nicht verfügt. Hingegen erachtet es der Justizrat als angemessen, den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Friedensgerichtes zu verweigern. Einer Beschwerde entzog er die aufschiebende Wirkung.