C. Gestützt auf die Akten der Staatsanwaltschaft sowie der am 29. März 2012 erfolgten Anhörung von Friedensrichter A.________ entschied der Justizrat des Kantons Freiburg mit Beschluss vom 2. April 2012, den Magistraten vorsorglich im Dienst einzustellen. Zur Begründung verwies er darauf, dass es nicht darum gehe, zu beurteilen, ob eine strafrechtliche Schuld bestehe, sondern darum, ob die Amtsausübung noch unbeschadet möglich sei. Unter Verweis darauf, dass die Friedensrichter A.________ gemachten Vorwürfe auch in der Öffentlichkeit bekannt seien, führte er aus, dass damit die Glaubwürdigkeit des Amtes und seines Trägers beeinflusst und gefährdet würde.