Während im Wahlkreis Saane-Land eine Liste mit 4,16 % Stimmenanteil einen Parlamentssitz erhalte, brauche es dafür in den Bezirken Vivisbach oder Glane 16,6 % beziehungsweise 12,5 %. Der Erlass des Gesetzes über die Wahlkreise der Grossratswahl für die Legislaturperiode 2012 - 2016 sei ohne Schaffung von genügend grossen Wahlkreisen oder gegebenenfalls einer anderen Regelung, welche natürliche Quoren von mehr als 10 % in einem Wahlkreis verhindern soll, mit den erwähnten Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar.