b) Demgegenüber bringen die Grünliberale Partei Seebezirk und A.________ vor, dass mit der Stellungnahme des Staatsrates die Angelegenheit im jetzigen Zeitpunkt in keinem Fall abgeschrieben werden könne. Denn über den Ausgang der vorgesehenen Gesetzesänderung gebe es keine Gewissheit. Demnach bestehe ein aktuelles und konkretes Interesse, dass über die Beschwerden ein Entscheid gefällt werde.