Sitz im Grossen Rat zu erhalten, als in einem grossen Wahlkreis. Diese Abweichung vom Proporzsystem hin zu einem Majorzsystem führe unweigerlich zu einer Ungleichbehandlung der Wählerstimmen und zu einer Benachteiligung der in den Wahlkreisen Glane und Vivisbach wohnhaften Wähler. Aus diesen Gründen beabsichtige er, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die für die Grossratswahl eine Gleichbehandlung der Wählerstimmen im ganzen Kanton gewährleisten werde. Aufgrund dessen und der Begehren der Beschwerdeführer habe sich das Kantonsgericht zu fragen, ob die Beschwerden nicht gegenstandslos geworden seien.