Dieses gross angelegte Projekt sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Deshalb sei es angebracht, für die Legislaturperiode 2011 - 2016 keine Änderung der Wahlkreise für die Wahl der Grossräte vorzunehmen. Er sei sich bewusst, dass dieser Lösungsvorschlag nicht mit der Bundesverfassung übereinstimme. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts werde -5-