4. a) Es ist im vorliegenden Verfahren unbestritten, dass die natürlichen Quoren in den Wahlkreisen Glane und Vivisbach über 10 % liegen. Dieser Umstand ist auch dem Staatsrat nicht entgangen. In seiner Beschwerdeantwort verweist er auf seine Botschaft vom 17. Mai 2010 an den Grossen Rat zum Gesetzesentwurf über die Wahlkreise der Grossratswahl für die Legislaturperiode 2012 - 2016 (veröffentlicht in TGR 2010 S. 1238 ff.). Danach würden die Anzahl und der Umfang der Wahlkreise von einer umfassenden "Reflexion" über die territorialen Strukturen des Kantons abhängen. Dieses gross angelegte Projekt sei jedoch noch nicht abgeschlossen.