D. Der Staatsrat reichte die Beschwerdeantwort am 18. April 2012 ein. Er "überlässt den Entscheid dem pflichtgemässen Ermessen des Kantonsgerichts", beantragte aber immerhin, die Resultate der Gesamterneuerungswahl 2011 aus Gründen der Verhältnismässigkeit und der Rechtssicherheit nicht zu annullieren. Er sei entschlossen, dem Grossen Rat für die nächste Legislaturperiode Änderungen des PRG vorzulegen. Seine Vorschläge sollten für die Grossratswahl inskünftig eine Gleichbehandlung der Wählerstimmen im ganzen Kanton gewährleisten. Mit Eingabe vom 11. Mai 2012 schloss sich der Grosse Rat vollumfänglich der Stellungnahme des Staatsrates an.